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   OLG Rostock, 30.04.2007 - 3 U 138/06   

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https://dejure.org/2007,14700
OLG Rostock, 30.04.2007 - 3 U 138/06 (https://dejure.org/2007,14700)
OLG Rostock, Entscheidung vom 30.04.2007 - 3 U 138/06 (https://dejure.org/2007,14700)
OLG Rostock, Entscheidung vom 30. April 2007 - 3 U 138/06 (https://dejure.org/2007,14700)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    (Insolvenzanfechtung: Abgrenzung der entgeltlichen Leistung zur unentgeltlichen Leistung; Beweislast des klagenden Insolvenzverwalters für eine Leistung ohne Rechtsgrund

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer unentgeltlichen Leistung bei Beurteilung der Leistung des Schuldners als Vermögensaufgabe; Befriedigung einer Forderung gegenüber einem Dritten als Gegenleistung; Vortragslast und Beweislast des Klägers für das Vorliegen einer Leistung ohne Rechtsgrund; ...

  • Judicialis

    BGB § 812; ; BGB § ... 812 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 823; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; InsO §§ 130 ff.; ; InsO § 131; ; InsO § 133 Abs. 1; ; InsO § 133 Abs. 1 Satz 2; ; InsO § 134; ; InsO § 134 Abs. 1; ; InsO § 143; ; StGB § 266

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entgeltliche oder unentgeltliche Leistung bei Schuldübernahme als Gegenleistung im Rahmen eines Grundstückskaufvertrags - Nachweis einer Leistung ohne Rechtsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Das Vorliegen einer Leistung ohne Rechtsgrund hat der Insolvenzverwalter zu beweisen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.10.1978 - VII ZR 71/76

    gescheiterter Hotelverkauf - § 812 BGB, Schuldübernahme,

    Auszug aus OLG Rostock, 30.04.2007 - 3 U 138/06
    Dann müsse der Käufer im Falle der Rückabwicklung des Kaufvertrages einen Ausgleich beim Verkäufer suchen (BGH Urt. vom 26.10.1978 - VII ZR 71/76 - NJW 1979, 157 = ZMR 1979, 205).
  • BGH, 21.10.1982 - VII ZR 369/80

    Beweislast - Ungerechtfertigte Bereicherung - Bankkonto - Gutschrift -

    Auszug aus OLG Rostock, 30.04.2007 - 3 U 138/06
    Diesem Vortrag sodann substantiiert zu entkräften ist wiederum Aufgabe des Klägers, denn er muss den Einwand des Rechtsgrundes des Bereicherungsschuldners zumindest ausräumen (BGH Urt. vom 21.10.1982 - VII ZR 369/80 - NJW 1983, 626 = ZIP 1983, 43).
  • OLG Hamm, 14.10.2004 - 27 U 218/03

    Grundstückskaufvertrag: Vorsätzliche Gläubigerbenachteiligung im Sinne des § 133

    Auszug aus OLG Rostock, 30.04.2007 - 3 U 138/06
    Das gilt auch dann, wenn hieran anschließend die Verrechnung der Zahlung mit einer Verbindlichkeit des Gläubigers gegenüber der Bank erfolgt, wobei die Befriedigung des Gläubigers erst mit der Verrechnung durch die Bank erfolgt (OLG Hamm Urt. vom 14.10.2004 - 27 U 218/03 - ZInsO 2005, 267).
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